23.02.2012

IVD Seminarkalender 1. Halbjahr 2012

Lebenslanges Lernen ist für den IVD keine leere Worthülse. Vom Abendseminar eines IVD-Regionalverbandes zu einem maklerrechtlichen Thema bis hin zum Masterstudiengang Real Estate am Center for Real Estate Studies (CRES) in Berlin bietet der IVD, die Deutsche Immobilien-Akademie in Freiburg und die Europäische Immobilien Akademie in Saarbrücken einen breiten Fächer an Fortbildungsmöglichkeiten, der die Mitglieder durch ihr Berufsleben begleitet und höchsten Ansprüchen genügt. Das ist nichts Neues, lange schon nutzen Sie sicherlich dieses reichhaltige Angebot zu exklusiven Mitgliederkonditionen. Was allerdings ein Novum darstellt, ist die Zusammenfassung, die jetzt regelmäßig angeboten wird.

Sie finden den Seminarplan im IVD Webshop zum kostenlosen Download.

22.02.2012

Spekulationsfrist in Frankreich verdoppelt

Zur Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei Immobilien gibt es in Frankreich eine einschneidende Gesetzesänderung. Die Spekulationsfrist für Immobilien verdoppelt sich von 15 auf 30 Jahre. Die neue Regelung trat am 1. Februar 2012 in Kraft. Für EU Bürger mit Zweitwohnsitz in Frankreich beträgt der Steuersatz 19 %. Der Gewinn aus der Veräußerung des Hauptwohnsitzes ist steuerfrei.

21.02.2012

Fehler beim Immobilienkauf

Der Kauf einer Immobilie zur Kapitalanlage steht angesichts mangelnder Alternativen an den Kapitalmärkten und als wirksamer Schutz vor Inflation für viele Kaufinteressenten aktuell hoch im Kurs. Ob die Anlage zum Erfolg führt, hängt wesentlich von den Entscheidungen des Käufers ab. Der wirksamste Schutz vor einem Fehlkauf liegt in der Prüfung aller verfügbaren Unterlagen und der Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Berater. Käufer einer Immobilie soll-ten sich von einem Verkäufer nicht unter Druck setzen lassen. Der IVD hat die häufigsten Fehler, die Käufer einer Immobilie machen, zusammengestellt.

18.02.2012

IVD Existenzgründerwochen 2012 starten in einer Woche in Leipzig

In einer Woche geht es los. Vom 25. Februar bis zum 15. März 2012 veranstaltet der IVD gemeinsam mit der Europäischen Immobilienakademie EIA und mit regionaler Unterstützung von mehreren IHKs die zweiten Existenzgründerwochen des Immobilienverbandes IVD für angehende Immobilienmakler. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe in verschiedenen Städten in Deutschland lädt der IVD angehende Immobilienexperten ein, sich über den Beruf und die Selbstständigkeit zu informieren. 

Der Auftakt der Existenzgründerwochen findet am 25. Februar 2012 von 10:00 bis 13:00 Uhr im Rahmen eines Existenzgründer-Forums auf der Immobilienmesse Leipzig (Ebene +1, Saal 4) statt. Die angehenden Immobilienmakler treffen sich und tauschen Erfahrungen aus, holen sich Informationen zum  Gründungsprozess und den Fördermöglichkeiten ein, werden auf die wichtigsten Schritte bis zum eigenen Immobilienbüro vorbereitet und können in Vorträgen und Diskussionsrunden wertvolle Hinweise für den Start in die Selbständigkeit sammeln. Unterstützt wird die Veranstaltungsreihe von dem Immobilienportal Immonet, dem Softwarehersteller Flowfact und dem Immobilien-Franchise-System Porta Mondial. 

Interessenten erhalten weitere Informationen und das Anmeldeformular auf der Webseite http://www.berufsstart-immobilien.net.

30.01.2012

Ombudsmann Immobilien legt Jahresbericht vor

Im zurückliegenden Jahr wurden dem Ombudsmann Immobilien im IVD, Dr. Peter Breiholdt, rund 90 Fälle vorgelegt. Die Mehrzahl der Beschwerdefälle betraf jedoch Immobilienunternehmen, die nicht Mitglied im IVD sind und deshalb nicht in die Zuständigkeit des Ombudsmannes fallen.  

Bei der überwiegenden Zahl der Fälle handelt es sich um Verbraucherbeschwerden gegenüber Immobilienmaklern, erheblich weniger um Beschwerden gegenüber Immobilienverwaltern und Immobilienbewertungssachverständigen. Häufig führten Verbraucher Beschwerde gegen Immobilienmakler, die Objekte nachgewiesen oder vermittelt hatten und Provisionsforderungen stellten, die ihrer Meinung nach dem Grunde und der Höhe nach nicht gerechtfertigt waren. In seinem jetzt vorgelegten Jahresbericht 2010/2011 beschreibt der Ombudsmann an Fallbeispielen exemplarisch die Hauptkonflikte zwischen Immobiliendienstleistern und ihren Kunden.

Der Jahresbericht Ombudsmann Immobilien im IVD 2010/2011 kann ab sofort auf der Homepage des Ombudsmannes www.ombudsmann-immobilien.net heruntergeladen oder bei der IVD-Bundesgeschäftstelle bestellt werden (info@ivd.net).

www.ivd.net

27.01.2012

IVD-Mitglieder spenden 21.355 Euro für brotZeit e.V.

Dem Aufruf zur Weihnachtsspende für IVD Sozial sind zahlreiche IVD-Mitglieder sehr gerne nachgekommen und haben großzügig gespendet: Sage und schreibe 21.355 Euro sind für das Förderprojekt brotZeit e.V. zusammengekommen. brotZeit finanziert und organisiert ein ausgewogenes und durch Senioren betreutes Frühstück für Grundschüler aus sozial prekären Verhältnissen und stellt damit sicher, dass die Kinder nicht hungrig, sondern mit einer guten Grundlage in den Tag starten und dem Unterricht konzentriert folgen können.

Spenden auch Sie für IVD Sozial

„Dass der erste Spendenaufruf bei unseren Mitgliedern gleich auf so große Resonanz gestoßen ist, freut und sehr und stimmt uns zuversichtlich, dass wir unsere Mitglieder auch weiterhin für bürgerschaftliches Engagement mobilisieren können“, sagt Margot Schlubeck, die sowohl dem IVD-Präsidium als auch dem Vorstand von IVD Sozial angehört.

Die Weihnachtsspende, zu der der IVD seine Mitglieder aufgerufen hat, ist aber erst eine Etappe auf dem Weg zum Ziel, brotZeit langfristig zu fördern und damit möglichst viele Schulen in den sozialen Brennpunkten deutscher Städte zu unterstützen. Dazu werden 100 Immobilienunternehmer gesucht, die 500 Euro für das Projekt spenden. Auch diesem Aufruf sind schon viele Immobilienunternehmer gefolgt, so dass aller Voraussicht nach beim Deutschen Immobilientag des IVD in Stuttgart am 3. und 4. Mai die 100 großzügigen Spender präsentiert werden können.  Machen auch Sie mit! Weitere Informationen finden Sie unter www.ivd.net.

26.01.2012

Was ist zu beachten bei der Bewirtungsrechnung?

Die Bewirtungsrechnung muss maschinell erstellt und registriert sein. Liegt der Bruttobetrag über 150,– €, muss die Rechnung folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift der Gaststätte
  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers (von der Gaststätte einzutragen)
  • Steuer Nr. oder Ust-IdNr. des Gastwirts
  • Fortlaufende Rechnungs – Nr.
  • Rechnungs- und Leistungsdatum (mindestens erforderlich ist der Hinweis: Rechnungsdatum entspricht dem Leistungsdatum)
  • Aufschlüsselung und einzelne Bezeichnung der Speisen und Getränke
  • Angabe der einzelnen Preise der Speisen und Getränke
  • Ausweis des Nettobetrages, des Steuersatzes und des Umsatzsteuerbetrages.

Folgende Angaben sind auf dem Bewirtungsbeleg oder einem gesonderten Blatt, das mit der Bewirtungsrechnung zusammengeheftet werden muss, – innerhalb von 10 Tagen – handschriftliche zu ergänzen:

  • Die Namen aller Teilnehmer der Bewirtung: auch der bewirtende Steuerpflichtige selbst muss angegeben werden.
  • Genaue Bezeichnung des Grundes der Bewirtung (Die Angabe „Geschäftsessen“, „Hintergrundgespräch“, Informationsgespräch“ genügen nicht. Erforderlich ist die Zuordnung zu einem bestimmten und konkreten Projekt.)
  • Unterschrift

Bei Trinkgeldern ist eine handschriftliche Bescheinigung des Kellners auf der Rechnung erforderlich.

Kleinbetragsrechnung

Übersteigt der Rechnungsbetrag inclusive Umsatzsteuer nicht 150 €, handelt es sich um eine so genannte Kleinbetragsrechnung. In diesem Fall muss die Bewirtungsrechnung nur folgende Angaben enthalten:

  •  Vollständiger Name und Anschrift der Gaststätte
  • Rechnungsdatum
  • Aufschlüsselung und einzelne Bezeichnung der Speisen und Getränke
  • Angabe der einzelnen Preise der Speisen und Getränke
  • Angabe des Bruttorechnungsbetrages und des Steuersatzes.

Folgende Angaben sind auf dem Bewirtungsbeleg oder einem gesonderten Blatt, das mit der Bewirtungsrechnung zusammengeheftet werden muss, – innerhalb von 10 Tagen – handschriftliche zu ergänzen:

  • Die Namen aller Teilnehmer der Bewirtung: auch der bewirtende Steuerpflichtige selbst muss angegeben werden.
  • Genaue Bezeichnung des Grundes der Bewirtung (Die Angabe „Geschäftsessen“, „Hintergrundgespräch“, Informationsgespräch“ genügen nicht. Erforderlich ist die Zuordnung zu einem bestimmten und konkreten Projekt.)
  • Ort und Datum der Bewirtung (ergeben sich in der Regel bereits aus dem Beleg der Gaststätte)
  • Unterschrift
24.01.2012

Neue Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins erscheint heute

Heute kommt die Januar-/Februar-Ausgabe des AIZ-Immobilienmagazins heraus - unter anderem mit folgenden Themen:

Das Immobilienjahr 2012

Die Energiewende war das große politische Thema im Jahr 2011 – daran wird sich auch im neuen Jahr nichts ändern. Auch die Mietrechtsreform harrt noch immer darauf, endlich in Gesetzesform gegossen zu werden. Es haben sich aber auch einige neue, durchaus brisante Themen dazugesellt: Die Verbraucherrechts-Richtlinie mit ihren Auswirkungen auf Maklerverträge gehört zweifellos dazu. Lesen Sie mehr dazu in der neuen AIZ-Ausgabe.

IVD-Kennzahlenanalyse     

Die gute Nachfrage nach Immobilien auf dem deutschen Immobilienmarkt schlägt sich auch in den Erträgen der Immobilienbüros der IVD-Mitglieder nieder: Der Umsatz in den Maklerbüros und Verwalterbetrieben steigt, wie die Kennzahlenanalyse von Immobilienunternehmen für das Geschäftsjahr 2010 zeigt.

Promis und ihre Immobilien

Der deutsche Normalbürger zieht alle zehn Jahre um und kauft allenfalls einmal im Leben eine Immobilie. Ganz anders die internationale Prominenz: die Stars und Sternchen kaufen Villen wie andere Schuhe, trennen sich aber auch schnell wieder von ihnen. AIZ-Autor Paul Varjak hat versucht, bei dem ganzen Villa-wechsel-dich-Spiel nicht den Überblick zu verlieren.

Sie wollen das AIZ-Immobilienmagazin kennenlernen? Schreiben Sie eine Mail an info@ivd.net und Sie erhalten – ganz nach Wunsch – den Link zum Online-Magazin oder das Heft per Post.

19.01.2012

Immo Idee des Jahres gesucht

Der Startschuss für die Immo Idee 2012 ist gefallen: Gesucht werden wieder gute Ideen, die auf unternehmerische Erfahrung und genaue Marktkenntnis treffen. Weil solche Ideen es verdient haben, präsentiert und prämiert zu werden, zeichnen die Fachzeitschrift „AIZ – Das Immobilienmagazin“ und Immonet, eines der führenden Immobilienportale in Deutschland, jedes Jahr die erfolgreichsten, überraschendsten und kreativsten Kommunikationskonzepte und Werbemaßnahmen der Immobilienwirtschaft aus. Dabei kommt es in erster Linie auf Originalität, Witz und Cleverness an. Das Credo des AIZ-Preises für Immobilienwerbung und –kommunikation lautet: Große und nachhaltige Wirkung ist nicht unbedingt eine Frage des Budgets.

Zu gewinnen sind – neben Aufmerksamkeit und Respekt der Branche – iPads inklusive Software-Lizenz und Werbevolumen bei Immonet. Einsendeschluss ist der 24. März 2012. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Deutschen Immobilientages am 4. Mai in Stuttgart statt. Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter www.immo-idee.de.

16.01.2012

Schuldzinsen nach Verkauf des Grundstücks

Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung der Anschaffungskosten aufgenommen wird, sind als Werbungskosten abziehbar. Wird die Immobilie später verkauft und reicht der Verkaufserlös zur Tilgung des Darlehens nicht aus, so sind die Schuldzinsen auf dieses Restdarlehen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht als Werbungkosten abzugsfähig.

Diese Rechtsprechung wird zunehmend in Zweifel gezogen.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Beschuss vom 18. Juli 2011 (Az. 11 V 1620/11) jüngst entschieden, dass die Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten jedenfalls dann abziehbar sind, wenn das Grundstück innerhalb der 10 – jährigen „Spekulationsfirst“ des § 23 EStG verkauft worden ist. Ein vergleichbarer Fall ist bereits beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. IX R 67/10). Wenn das Finanzamt die Berücksichtigung der nachträglichen Schuldzinsen als Werbungkosten ablehnt, sollten sie daher unbedingt Einspruch einlegen.